Ich rufe Frage 13 auf:
Sevim Daðdelen (DIE LINKE):
Inwieweit ist das Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Tötung eines Hamas-Führers am 20. Januar 2010 in einem Luxushotel in Dubai abgeschlossen, bei dem über den beschuldigten israelischen Geheimdienst Mossad mehr als 20 Verdächtige für den Anschlag mit Pässen westlicher Staaten nach Dubai eingereist sein sollen, von denen zwölf von ihnen über britische, vier über französische Pässe und einer über einen deutschen Pass verfügt haben sollen, und, wenn es abgeschlossen ist, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung hinsichtlich der Beteiligung des Mossad bzw. anderer israelischer Stellen an der Fälschung deutscher Pässe im Zusammenhang mit der Tötung gekommen?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Daðdelen, der Generalbundesanwalt führt hinsichtlich der Tötung des Hamas-Funktionärs Mahmud al-Mabhuh am 20. Januar 2010 in einem Hotel in Dubai kein Ermittlungsverfahren. Eine Bundeszuständigkeit zur Verfolgung dieser Tat ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht. Vielmehr werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Köln geführt.
Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sorgfältig zu prüfen sein dürfte, ob es überhaupt eine Zuständigkeit für eine Strafverfolgung in Deutschland gibt. Eine solche Zuständigkeit gäbe es dann, wenn die Tat in Deutschland begangen worden wäre – das ist offenbar nicht der Fall –, wenn das Tatopfer deutscher Staatsangehöriger wäre oder wenn es sonst Bezüge zu Deutschland gäbe, wenn ich es einmal so allgemein formulieren darf. Eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts würde sich daraus jedenfalls nicht ergeben.
Der Generalbundesanwalt führt jedoch in diesem Zusammenhang ein anderes Ermittlungsverfahren, nämlich wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung. Diesem Verfahren liegt zugrunde, dass sich ein unbekannter Tatverdächtiger unter dem Namen Michael Bodenheimer eines deutschen Reisepasses bedient hat, welcher möglicherweise durch eine nachrichtendienstliche Beschaffungsoperation erlangt wurde. Die Ermittlungen dauern noch an.
Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU):
Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin? – Bitte.
Sevim Daðdelen (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Staatssekretär Stadler, inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Ermittlungsverfahren in Großbritannien und Australien zu dem Ergebnis geführt haben, dass die originalgetreue Fälschung der im Zusammenhang mit dem Anschlag in dem Hotel in Dubai verwendeten britischen und australischen Pässe – es waren mehrere Pässe im Spiel – auf eine Verwicklung des israelischen Geheimdienstes Mossad hindeutet, und deshalb jeweils ein israelischer Diplomat aus Großbritannien und Australien ausgewiesen wurde? Inwieweit ist Ihnen das bekannt? Sie haben ausgeführt, dass der Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen führen. Inwieweit werden in diesem Zusammenhang seitens der Bundesregierung auch politische Maßnahmen unternommen?
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Daðdelen, ich schlage vor, dass wir die Ermittlungen des Generalbundesanwalts abwarten. Erst wenn Ermittlungsergebnisse vorliegen, kann man die Entscheidung treffen, ob bzw. welche Konsequenzen zu ziehen sind.
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Haben Sie eine weitere Nachfrage?
Sevim Daðdelen (DIE LINKE):
Ich habe noch eine weitere Nachfrage, aber meine erste Nachfrage, inwieweit der Bundesregierung die Ergebnisse der Ermittlungen in Australien und Großbritannien bekannt sind, wurde nicht beantwortet. In diesem Zusammenhang wiederhole ich meine erste Nachfrage und verbinde sie mit der weiteren Frage, inwieweit der Bundesregierung bekannt ist, ob die Ermittlungsverfahren in Frankreich und Österreich abgeschlossen sind, und, sofern dies der Fall ist, mit welchem Ergebnis.
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:
Frau Kollegin Daðdelen, ich gehe davon aus, dass der Generalbundesanwalt, soweit er ein Ermittlungsverfahren führt – ich habe den eingeschränkten Gegenstand des Verfahrens bereits dargestellt –, alle Erkenntnisse, auch solche, die sich aus Ermittlungen in anderen Ländern ergeben, einbeziehen und ein Ergebnis vorlegen wird, über das dann diskutiert werden kann.
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.