Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Widerruf des als "Schweine-Patent" bekannt gewordenen Patents EP 1651777, und wie wird die Bundesregierung die Neuverhandlung des EU-Patentrechts zum Schutze der Nichtpatentierbarkeit von Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln voranbringen?
Das Europäische Patentamt hat das Europäische Patent 1651777 mit Entscheidung vom 20. April 2010 widerrufen, nachdem der Patentinhaber Newsham Choice Genetics im Einspruchsverfahren mit Schreiben vom 31. März 2010 erklärt hatte, das Patent nicht aufrecht erhalten zu wollen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung prüft derzeit das weitere Vorgehen in Bezug auf tier- und pflanzenbezogene Patente.