FDP kämpf für ''Passauer Modell''
Die FDP-Landesgruppe im Bundestag setzt sich für den Erhalt des
„Passauer Modells“ bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen ein. „Die
Landesgruppe hat auf meine Initiative hin einstimmig beschlossen, in den
bevorstehenden Ausschussberatungen die Möglichkeit der getrennten
Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Arbeitsagentur zur Sprache
zu bringen“, teilte Staatssekretär Dr. Max Stadler mit. Mit den Hartz-
Reformen war die Bildung von Arbeitsgemeinschaften der Kommunen und
Arbeitsagenturen eingeführt worden. Der Passauer Stadtrat hatte die bis
dahin übliche Trennung beibehalten, weil durch eine sinnvolle freiwillige
Kooperation ohnehin eine gute Betreuung der Langzeitarbeitslosen
möglich sei. Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden,
dass für die Arbeitsgemeinschaften eine neue Rechtsgrundlage im
Grundgesetz geschaffen werden muss. Hierüber hat die Bundesregierung
mit der SPD verhandelt, um die Zwei-Drittel-Mehrheit für die
Grundgesetzänderung sicherzustellen. Bei diesen Gesprächen kam man
zugleich überein, die getrennte Aufgabenwahrnehmung künftig zu
verbieten. „Für diesen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gibt es
keine überzeugenden Argumente.“, meint Stadler. Dennoch dürfte es
schwierig werden, den von der Bundesregierung mit der SPD vereinbarten
Gesetzentwurf noch einmal abzuändern. - red