Passau/Berlin - Als Konsequenz aus der Banken- und Wirtschaftskrise
will das Bundesjustizministerium die Managerhaftung bei Fehlverhalten
verschärfen. „Manager, die ihre Pflicht verletzt und Schäden verursacht
haben, müssen dafür gerade stehen“, sagte der Parlamentarische
Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP)“ gegenüber der
Presse.
Dabei wurde der liberale Politiker ganz konkret: „Deshalb schlägt das
Ministerium vor, die Verjährungsfristen für die zivilrechtliche Haftung von
fünf auf zehn Jahre auszuweiten.“ Zur Begründung hieß es, Firmen hätten
bei einer solchen Änderung bessere Chance, ihre Schadenersatzansprüche
gegenüber Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern geltend zu machen.
Dies sei notwendig, weil komplizierte Prüfungen viel Zeit in Anspruch
nähmen. Er gehe davon aus, dass die Änderungen im Laufe des
kommenden Jahres schon in Kraft treten werden.
Die Vorfälle, die sich während der Finanzkrise ereignet hätten, würden mit
der Fristenänderung erfasst, da bei ihnen die geltende Fünf-Jahres-
Regelung noch nicht abgelaufen sei. „Das erleichtert den Firmen die
juristische Aufarbeitung“, so Stadler. Bislang haben aber nur wenige
Firmen von ihrem Recht auf Schadenersatz gegen pflichtvergessene
Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht. Offenbar fürchten viele von ihnen
einen Imageverlust. (red)