Managerhaftung
Angriff auf unfähige Vorstände
Sie haben Milliardenschäden produziert und den Staatshaushalt ans Limit getrieben. Für ihre Fehler haften müssen aber nur die wenigsten glücklosen Manager. Die FDP will diesen Misstand nun beseitigen.
Das Bundesjustizministerium will es Unternehmen einfacher machen, Manager bei Fehlverhalten in Haftung zu nehmen. ?Manager, die ihre Pflicht verletzt und Schäden verursacht haben, müssen dafür geradestehen?, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), der ?Berliner Zeitung? von Samstag. ?Deshalb schlägt das Ministerium vor, die Verjährungsfristen für die zivilrechtliche Haftung von fünf auf zehn Jahre auszuweiten.?
Stadler argumentierte, Firmen hätten bei einer längeren Verjährungsfrist bessere Chancen, ihre Schadenersatzansprüche gegenüber Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern geltend zu machen. Die komplizierten Prüfungen derartiger Fälle nähmen meist viel Zeit in Anspruch. Von den schon gegebenen Möglichkeiten, Schadenersatz wegen falschen Verhaltens von Managern einzufordern, hatten die Unternehmen in der Vergangenheit nur selten Gebrauch gemacht. Das änderte sich nun in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Prominentes Beispiel ist Siemens
das nach der Milliardenaffäre um schwarze Kassen von mehreren früheren Vorstandsmitgliedern Millionenbeträge zur Entschädigung forderte.