Frage der Abgeordneten Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 17/493, Frage 85):
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch die Einführung einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung die Gerechtigkeitslücke für nicht verheiratete Väter zu schließen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 bei der deutschen Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht angemahnt hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler;
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt Anlass, sehr sorgfältig zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ledige Väter auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter eine Möglichkeit bekommen sollen, ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dabei kein bestimmtes Regelungsmodell vorgegeben. Angesichts der Bandbreite der rechtspolitischen Möglichkeiten und des Stellenwertes der betroffenen Grundrechtspositionen sowie im Hinblick auf die gesellschaftspolitische Tragweite einer Änderung der einschlägigen Sorgerechtsregelung muss gut überlegt werden, welches Regelungsmodell nun vorgeschlagen werden soll. Die Prüfung dieser Möglichkeiten erfolgt derzeit im federführenden Bundesministerium der Justiz.