Dr. Max Stadler Archiv Reden


Rede vom 19.04.2002

Der FDP-Innenpolitiker zum Parteiengesetz

Rede im Plenum des Deutschen Bundestages
am 19.04.2002 zum Parteiengesetz

Nach den Spendenskandalen zunächst der CDU und jetzt der SPD ist in der öffentlichen Diskussion vielfach der Ruf nach einer völligen Neuregelung der Parteienfinanzierung und damit des Parteiengesetzes laut geworden. Es war auch völlig klar, dass der Gesetzgeber nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und alles beim alten belassen konnte.

Am Ende der auch von einer unabhängigen Expertenkommission des Bundespräsidenten begleiteten öffentlichen Debatte steht mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Union, Grünen und FDP keine Revolution des Parteienrechts, aber doch eine beachtliche Reform.

Die FDP hat daran konstruktiv mitgewirkt. Unter Leitung von Klaus Kinkel hat eine interne Arbeitsgruppe der FDP-Fraktion 27 Kernpunkte für das neue Parteiengesetz formuliert, von denen sich 23 im gemeinsamen Entwurf der vier Fraktionen wiederfinden.

Allein diese Zahl zeigt schon, dass die Änderungen durchaus ins Detail gehen. In der Grundlinie ist aber das System der Parteienfinanzierung beibehalten worden, denn es gibt dazu trotz allem keine vernünftige Alternative. Die Skandale der letzten zwei Jahre waren ja nicht durch das bisherige Parteiengesetz ermöglicht worden, sondern haben ihre Ursache in bewussten Rechtsverstößen. Solche können auch für die Zukunft nur erschwert, aber nicht von vorneherein gänzlich verhindert werden.

Daher hat es auch die FDP für richtig gehalten, an der Parteienfinanzierung durch Mitgliedsbeiträge, staatliche Zuwendungen und Spenden festzuhalten.

Auch Spenden sind ein legitimer Bestandteil der Parteienfinanzierung.

Freilich müssen dabei bestimmte Regeln eingehalten werden.

Diese Regeln werden in einigen wichtigen Punkten verändert, um mehr Transparenz zu schaffen und der Gefahr des politischen Einflusses über Spendenleistungen entgegenzuwirken.

So besteht eine der wichtigsten Neuerungen im Verbot der sogenannten „Danke-schön-Spenden“.

Damit wird ein Grundgedanke der schon geltenden Rechts in einem entscheidenden Punkt ergänzt. Schon bisher sind Spenden, die erkennbar in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden, verboten.

Nach den Verhandlungen im Parteispenden-Untersuchungsausschuss war niemandem mehr zu vermitteln, warum eine nachträglich als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gegebene Spende anders behandelt werden sollte. Hier war eine Anpassung der Rechtslage unumgänglich, um eine bisherige Gesetzeslücke zu schließen.

Der Gesetzentwurf greift aus der aktuellen Diskussion ferner auf:

Das Weiterleitungsgebot von Barspenden, das Verbot der Spendenstückelung, der Ausweis der Erträge aus Vermögen getrennt nach Immobilien, Finanzanlagen und Beteiligungen sowie - ganz wichtig, um bessere Transparenz zu schaffen - die sofortige Veröffentlichung von Großspenden über 50.000 Euro.


Nicht durchsetzen konnten sich Union und FDP mit ihrer Forderung, aus Gründen der Gewaltenteilung Beteiligungen an Parteien an Medienunternehmen zu verbieten. Immerhin wird auch in diesem Bereich künftig mehr Transparenz gewährleistet.

Die Vorgänge, die den Untersuchungsausschuss beschäftigt haben, hatten auch noch eine weitere Gesetzeslücke offenbart:
Es war nicht mehr hinnehmbar, dass bestimmte Verstöße gegen das Parteiengesetz strafrechtlich kaum fassbar waren, allenfalls über das Steuerstrafrecht oder über Umwegkonstruktionen aus dem Untreuetatbestand. Die FDP hat daher die Klarstellung, welche Verstöße gegen das Parteiengesetz künftig strafbar sind, von Anfang an gefordert und mitgetragen.

Nicht durchsetzbar war leider unser Vorschlag, die Aufsicht über die Parteifinanzen einer beim Bundespräsidenten einzurichtenden unabhängigen Sachverständigenkommission zu übertragen. Damit bleibt leider wie bisher die Zuständigkeit beim Bundestagspräsidenten. Dem Amt des Bundestagspräsidenten erweist man damit keinen Gefallen. Denn der Vorwurf der Parteilichkeit wird auch bei künftigen Entscheidungen so oder so von der jeweils einen oder anderen Seite erhoben werden.

Insgesamt bietet das neue Parteiengesetz eine brauchbare Grundlage, damit die Parteien ihre nach dem Grundgesetz hervorgehobene Mitwirkungsrolle bei der politischen Willensbildung wahrnehmen und die für ihre Arbeit erforderlichen Finanzmittel in korrekter Weise beschaffen und verwenden können. Es liegt nun an den Parteien selbst, es liegt nun an uns selbst, das Ansehen der Parteien zu stärken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zurückzugewinnen, indem die neuen Regeln strikt und korrekt eingehalten werden.


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