Dr. Max Stadler Archiv Reden


Rede vom 30.06.2004

Rede Dr. Stadler zum Einsatzversorgungsgesetz

Deutscher Bundestag – Mittwoch, den 30. Juni 2004
Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen
Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungsgesetz)

Dr. Max Stadler (FDP):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion kann ich mich bei diesem Thema relativ kurz fassen, nicht etwa, weil es ein unbedeutendes Thema ist – ganz im Gegenteil, ein sehr wichtiger Gesetzentwurf ist zu beraten –, sondern deswegen, weil kein politischer Streit über die Notwendigkeit der Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen besteht. Zwar hat bereits die damalige Koalition von FDP und CDU/CSU im Jahr 1995 eine Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen herbeigeführt; aber angesichts der höheren Risiken, die mit den Auslandseinsätzen von Soldaten, Beamten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes verbunden sind, besteht eine allgemeine Einigkeit darüber, dass die damaligen Regelungen heute nicht mehr ausreichen. Aus diesem Grund ist, wie schon erwähnt, im Verteidigungsausschuss einstimmig beschlossen worden, dass man eine Neuregelung auf den Weg bringen muss. Wir finden, dass die jetzt gemeinsam gefundene Lösung eine angemessene Verbesserung der Versorgungssituation darstellt.

Die einzige kritische Frage, die man stellen muss, lautet:
Aus welchem Grund hat es eigentlich so lange gedauert, warum beraten wir diesen Gesetzentwurf erst heute? Diese Frage ist selbstkritisch an uns alle gerichtet. Eine vermehrte Anzahl an Auslandseinsätzen mit hohen Risiken gibt es schließlich nicht erst seit gestern, sondern schon längere Zeit. Wir von der FDP finden gemeinsam mit allen anderen, dass es die selbstverständliche Fürsorgepflicht des Gesetzgebers ist, für diejenigen, die im Auftrag des Bundestages solche Risiken für Leib und Leben auf sich nehmen, eine angemessene Absicherung in finanzieller Hinsicht sicherzustellen. Das geschieht jetzt. Man kann eigentlich nur noch darüber sprechen, ob dieses Gesetz, wie es die Bundesregierung wünscht, rückwirkend zum 1. Juni 2003 oder wegen des Hubschrauberabsturzes im Dezember 2002 in Afghanistan schon zum 1. Dezember 2002 in Kraft zu setzen ist. Ich muss schon sagen: Es wäre etwas schäbig, wenn die finanziellen Folgen dieses Absturzes nicht vernünftig aufgefangen würden. Was da passiert ist, ist ohnehin schlimm genug. Ich werte die Aussage von Staatssekretär Körper von heute so, dass die Bundesregierung bereit ist, dies noch einmal zu prüfen, und dass eine einstimmige Verabschiedung dieses Gesetzes an diesem einen Punkt am Ende nicht scheitern sollte. Vielen Dank.


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