Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Rede vom 01.10.2004

Reformen gerecht auf Beamte übertragen!

Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften

Anrede,

lassen Sie mich mit dem Unstreitigen beginnen. Die Aufhebung der Befristung der Regelungen zur Teildienstfähigkeit ist zu begrüßen. Sie dient der Vermeidung von Frühpensionierungen. Beamtinnen und Beamte können so trotz einer Beeinträchtigung ihrer Arbeitskraft weiter berufstätig bleiben. Das liegt nicht nur im Interesse des Finanzministers. Das ist auch im Interesse der Menschen. Viele Beamtinnen und Beamte wünschen sich, den Kontakt zur Arbeitswelt nicht zu verlieren. Diesen Wunsch greift der Gesetzgeber mit der vorgeschlagenen Regelung auf. Es ist nunmehr an der Bundesregierung, bei den Behördenleiterinnen und -leitern für eine größere Akzeptanz für dieses Instrument zu werben.

Im Grundsatz unstreitig ist auch die Übertragung des Wegfalls der Beteiligung der Rentenversicherung am Pflegeversicherungsbeitrag auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Dies ist eine Frage der materiellen Gerechtigkeit. Der öffentliche Dienst lebt nicht auf einer Insel der Glückseligen. Er kann, auch wenn es schwer fällt, von allgemeinen sozialpolitischen Entwicklungen nicht ausgenommen werden. Allerdings fehlt es an der Wirkungsgleichheit der Übertragung. Bei den Rentnerinnen und Rentnern dient die Maßnahme der Stabilisierung der Rentenversicherung. Hingegen werden die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nur belastet, ohne dass dem eine entsprechende Entlastung gegenüberstünde. Entlastet wird nur der Bundeshaushalt, nicht aber das Alterssicherungssystem der Beamtinnen und Beamten. Die FDP spricht sich daher dafür aus, die Einsparsumme aus der Reduzierung der Versorgungsbezüge in die Versorgungsrücklage einzustellen. Auf diese Weise lassen sich die Leistungen der Beamtenversorgung für die zukünftig in die Versorgung übergehenden Beamtinnen und Beamten stärker als bisher absichern. Die FDP greift hiermit einen Vorschlag des DGB auf, geht aber zugleich über ihn hinaus. Denn es ist nicht einzusehen, warum nur 50 Prozent der Einsparsumme in die Versorgungsrücklage des Bundes überführt werden sollen. Nach Ansicht der FDP hat der Einsparbetrag in voller Höhe im System zu verbleiben, um ihn vor einer Zweckentfremdung durch den notorisch klammen Finanzminister zu schützen.

Lassen Sie mich zum dritten Punkt kommen:

Die Gewährung eines Zuschusses an freiwillig krankenversicherte Beamtinnen und Beamte stieß bei der FDP von Anfang an auf großes Misstrauen. Wir haben Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, bei dem Versuch gestellt, einen weiteren Schritt in Richtung Bürgerversicherung zu gehen. Zudem hat die Anhörung gezeigt, dass die Idee eines Beitragszuschusses auch erhebliche handwerkliche Fehler aufwies, z. B. zu einer Beitragspflicht betroffener Beamter geführt hätte. Ein wahrlich absurdes Ergebnis. Meine Fraktion ist froh, dass dieses Ansinnen nun vom Tisch ist und Sie unserem Antrag, Artikel 3 des Gesetzentwurfs zu streichen, gefolgt sind. Für Sie ist die Sache allerdings nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Wir sehen das anders: Der Verband der privaten Kranken-versicherungen hat schriftlich angeboten, alle Beamtinnen und Beamten im Standardtarif ohne Zuschlag oder im Beamtentarif mit einem maximalen Zuschlag von 30 Prozent zu versichern. Wer jetzt noch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, tut dies aus freier Entscheidung. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, eine derartige Entscheidung durch Beitragszuschüsse zu subventionieren. Ebenso wenig bedarf es dann noch der vom Beamtenbund vorgeschlagenen Teilkostenlösung im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedwede Zwischenlösung wäre ein weiterer Schritt in Richtung einer grundlegenden Systementscheidung im Gesundheitswesen. Sie stellte den Konsens in Frage, hierüber erst in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden.

Vielen Dank!


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