Dr. Max Stadler Archiv Reden


Rede vom 17.02.2005

Häftlingshilfestiftung

Dr. Max Stadler (CDU/CSU): Der Antrag der CDU/ CSU-Fraktion verfolgt das Ziel, die Stiftung für politische Häftlinge bis zur Erledigung ihrer Aufgaben bestehen zu lassen und den zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigten Finanzmitteln auszustatten.
Dieser Antrag ist berechtigt. Der Deutsche Bundestag hat den Betroffenen einvernehmlich, um soziale Härten zu vermeiden, gestattet, Anträge auf Unterstützungsleistungen noch bis zum 31. Dezember 2007 zu stellen. Daher ist es folgerichtig, durch Beschluss klarzustellen, dass die Stiftung für politische Häftlinge bis zur Erledigung ihrer Aufgaben bestehen bleibt.
Während die Grünen in den Ausschussberatungen betont haben, es gebe ja ein Stiftungsgesetz und an eine Aufhebung dieses Gesetzes sei nicht gedacht, hat die SPD im Innenausschuss zu erkennen gegeben, dass sehr wohl über neue Organisationsstrukturen nachgedacht werde. Auch die SPD will die berechtigten Ansprüche der Opfer weiter befriedigen, hat aber auf den Bericht des Bundesrechnungshofs verwiesen, möglicherweise die Verwaltung der Stiftungsgelder anders auszugestalten.
Auf konkrete Vorschläge hierfür warten wir jedoch seit Monaten vergebens. Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion datiert vom September 2004. Seitdem wäre für die Regierung und die Koalitionsfraktionen Gelegenheit gewesen, etwaige konkrete Vorschläge zu einer Organisationsreform dem Bundestag vorzustellen. Dies ist nicht geschehen. Die FDP hält daher an der bewährten Form der Häftlingshilfestiftung fest.
Die Möglichkeit, neue Anträge zu stellen, würde ins Leere laufen, wenn nicht zugleich auch entsprechende Mittel für die Antragsteller bereitgestellt würden, In der Vergangenheit lebten die Opferstiftungen – man kann es nicht anders ausdrücken – von der Hand in den Mund. Der Wunsch der Betroffenen, dass eine solide finanzielle Grundlage gesichert wird, ist daher verständlich. Die Koalition wendet zwar ein, dass noch immer im Vollzug des Haushalts dafür gesorgt worden sei, dass die Stiftung ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen konnte. Dennoch ist es zweckmäßig, wenn das Hohe Haus angesichts der unsicheren Finanzierungssituation in den letzten Jahren sich eindeutig dazu bekennt, die zur Aufgabenerfüllung der Stiftung benötigten Mittel bereitzustellen. Der Antrag auf Bundestagsdruck-sache 15/3763 gibt allen Fraktionen hierzu Gelegenheit.
Auch der weitere heute zu beratende Antrag auf der Bundestagsdrucksache 15/1524 will eine ähnliche Grundtendenz zum Ausdruck bringen; auch wenn er nicht mehr ganz aktuell ist, geht er doch in die richtige Zielrichtung.
Insgesamt stimmt daher die FDP dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu.


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