Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer:
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Max Stadler.
(Jörg Tauss [SPD]: Jetzt setzt euch mal von den Schwarzen ab!)
Dr. Max Stadler (FDP):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt – und wird das auch in Zukunft tun – humanitäre Verpflichtungen, etwa durch Gewährung des Asylgrundrechts. Wir haben den Zugang in unser Land mit dem Zuwanderungsgesetz vorsichtig und in vernünftiger Weise geregelt. Deswegen ist es auf der anderen Seite völlig konsequent, wenn diejenigen, die kein Recht und keine Duldung mehr haben, in Deutschland zu bleiben, entschlossen abgeschoben werden.
(Beifall des Abg. Dr. Ole Schröder [CDU/ CSU])
Insofern teilen wir das Anliegen der Union. Wenn Abschiebungen, die vom Gesetz her geboten sind, durch Rechtsmissbrauch oder Tricksereien verhindert werden, so muss dem entgegengetreten werden. Auch dieses Anliegen aus Ihrem Antrag teilen wir als FDP selbstverständlich.
Aber es gibt auch einige Aspekte, die in den Anträgen der CDU/CSU nicht enthalten sind. Das größte Abschiebungshindernis ist in Wahrheit doch meistens die unsichere Lage im Herkunftsland von Flüchtlingen. Wir haben das kürzlich in der Unterrichtung einiger Mitglieder des Innenausschusses durch den renommierten Experten Victor Pfaff aus Frankfurt erfahren, der die schwierige Lage in Afghanistan geschildert hat.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Da wäre ich vorsichtig: „renommiert“!)
– Herr Grindel, ich weiß, dass Sie behaupten, andere Informationen zu haben.
(Jörg Tauss [SPD]: Grindel weiß alles!)
Ich kann nur aufgrund der Delegation von renommierten Experten, die mit Herrn Pfaff gerade dort gewesen ist, sagen: Vorsicht bei Abschiebungen in Gebiete, in denen Leib und Leben der Flüchtlinge gefährdet sind.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt ein weiteres Abschiebungshindernis, und zwar nicht rechtlicher, sondern praktischer Art. Viele Menschen, die lange in Deutschland sind und hier ihre Kinder geboren haben, die schon zur Schule gehen, sind hier verwurzelt und integriert. Jeder von uns wird doch in seinem Wahlkreis von Kirche und Schule, von Handwerkern und Vereinen angesprochen,
(Jörg Tauss [SPD]: Ja!)
weil niemand versteht, dass sich viele in Deutschland aufhalten, bei denen die Integration Probleme macht, aber auf der anderen Seite solche, die bestens integriert sind,
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
plötzlich abgeschoben werden sollen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da muss es doch vernünftige Altfallregelungen geben.
Ich sage Ihnen am Ende noch eines ganz klar: Mit der FDP gibt es kein Rütteln an der Europäischen Menschenrechtskonvention und an der Antifolterkonvention.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD – Jörg Tauss [SPD]: Nicht wie damals bei Schmidt-Jortzig!)
Ich sage: Hände weg von diesen internationalen Verpflichtungen, die wir zu Recht eingegangen sind! In einer Formulierung einer der Anträge der Union sah es so aus, als ob Sie das nicht mehr gelten lassen wollten.
(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Zwei Stellen!)
Ich habe das schon von dieser Stelle aus gerügt und Sie haben klargestellt, dass es nicht so gemeint gewesen sei. Das ist eine Basis. Aber wir können natürlich nicht einem Antrag zustimmen, in dem eine Formulierung steht, die den Eindruck erweckt, als wollten Sie die Europäische Menschenrechtskonvention zur Disposition stellen.
(Beifall bei der FDP)
Ganz zum Schluss, Herr Kollege Schröder: Sie kommen aus dem schönen Norden unseres Landes.
(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])
Daher ist Ihnen der Landkreis Passau verständlicherweise nicht bekannt. Ich will Ihnen berichten: In Hauzenberg im Landkreis Passau gibt es den ersten Fall, den Sie angesprochen haben. Bei jemandem, der aufgrund bestimmter Umstände des Terrorismus verdächtigt wird und den man im Moment noch nicht abschieben kann – das wird noch kommen –, werden die neuen Möglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes, nämlich ihn völlig zu isolieren und total zu überwachen, in einer solchen Weise angewandt, dass alle Ihre Bedenken berücksichtigt sind. Hier haben wir also beim Zuwanderungskom-promiss gemeinsam Regelungen geschaffen.
(Vorsitz: Präsident Wolfgang Thierse)
Die FDP greift berechtigte Anliegen auf; aber wir halten uns an die humanitäre Tradition des Grundgesetzes und an internationale Verpflichtungen, die aus der Antifolterkonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention resultieren. Das ist in diesem Bundestag so und das wird im nächsten Bundestag so bleiben.
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür werden wir sorgen!)
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)