Dr. Max Stadler Archiv Reden


Rede vom 18.01.2007

Änderung des Bundesvertriebenengesetz

Dr. Max Stadler (FDP): Der gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Änderung des Vertriebenen rechts erschließt sich bei Lektüre des Gesetzentwurfs nicht auf Anhieb. Die Bundesregierung will das Bundesvertriebenengesetz den politischen Entwicklungen anpassen, in der Verwal-tungspraxis aufgetretene Probleme lösen und den Zuzug von Extremisten und Terroristen verhindern.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang die vielleicht ein wenig naiv anmutende Frage, ob sich das vertriebenenrechtliche Aufnahmeverfahren in der Vergangenheit zu einem Ein-fallstor für Extremisten und Terroristen entwickelt hat. Mir ist eine solche Entwicklung nicht bekannt. Wenn es im Gesetzentwurf heißt, hier müsse eine Lücke geschlossen werden, damit Extremisten und Terroristen keine Aufnahme finden, erwarte ich hierzu von der Bundesregie-rung weiteren Tatsachenvortrag. Hat es in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Extre-misten oder Terroristen versucht haben, über Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz Aufnahme in Deutschland zu finden und hat das geltende Recht nicht ausgereicht, dies zu ver-hindern? Sollte es hier wirklich ein Problem geben, wird sich die FDP einer vernünftigen Lösung selbstverständlich nicht verschließen.
Ohne Weiteres einleuchtend erscheint mir der gesetzgeberische Handlungsbedarf im Bereich des Zuzugs Schwerkrimineller. Das geltende Recht stellt auf die Absicht ab, sich durch Aussiedlung der drohenden Strafverfolgung zu entziehen. Es erscheint in der Tat sachgerechter, nicht länger auf die Absicht, sondern auf die Schwere der Tat abzustellen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Personen, die schwer-wiegende rechtswidrige Taten begangen haben, von der Aufnahme ausgeschlossen sind. Im Üb-rigen lege ich Wert auf die Feststellung, dass es sich auch hierbei nicht um ein Massenphänomen handeln dürfte. In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass die aktuellen Kriminali-täts- und Integrationsstatistiken zeigen, dass Spätaussiedler – anders als vielfach behauptet – keine besondere Problemgruppe darstellen und sich mehrheitlich gut in unsere Gesellschaft integrieren.
Die FDP unterstützt alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Verbesserung der Integration beitragen. Hierzu gehört die im Gesetzentwurf vor-gesehene Zahlung von Fahrkostenzuschüssen, um Spätaussiedlern und ihren Angehörigen die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermög-lichen. Das Geld ist gut angelegt. Es fördert die Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen weiter und vermeidet Integrationskosten an anderer Stelle. Die Bitte des Bundesrats, den Kreis der Anspruchsberechtigten moderat zu erweitern, wird zu prüfen sein.
Die weiteren Änderungsvorschläge sind ganz überwiegend rechtstechnischer und verwaltungspraktischer Natur. Sie werden einen Bei-trag zum Bürokratieabbau leisten. Das gilt vor al-lem für die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe von den Ländern auf das Bundesverwaltungsamt sowie die Abschaffung des Zustimmungsverfahrens im Rahmen des schriftlichen Aufnahmeverfahrens.


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