Dr. Max Stadler Archiv Reden


Rede vom 08.11.2007

Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz

Anrede,

mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung eine nunmehr zehn Jahre alte Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofs auf. Dieser war seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Zweck der Heimkehrerstiftung, die wirtschaftliche und soziale Förderung ehemaliger Kriegsgefangener, „im Wesentlichen erledigt“ habe. Deshalb sei eine Aufhebung der Stiftung zu erwägen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hält diese Auffassung grundsätzlich für zutreffend. Die noch vorhandenen Aufgaben rechtfertigen in der Tat keine eigenständige Stiftung mehr. Es ist daher richtig, die Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt zu übertragen. Die FDP-Bundestagsfraktion übersieht nicht, dass hiermit ein Wegfall der Vertretung der Opferverbände bei der Mittelvergabe verbunden ist. Sie vertraut aber auf die Richtigkeit der Einschätzung der Bundesregierung, dass aus demographischen Gründen die Repräsentation der Betroffenen in den Stiftungsgremien praktisch kaum mehr zu verwirklichen sei.

Zu begrüßen ist, dass mit der Aufhebung der Stiftung nunmehr nicht, wie von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt, die ersatzlose Streichung der Rentenzusatzleistungen für bedürftige Kriegsheimkehrer und Kriegerwitwen mit Ablauf des Jahres 2009 verbunden sein wird. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, bewilligte Rentenzusatzleistungen bis zum Versterben des Begünstigten weiter zu gewähren. Eine solche ersatzlose Streichung der Leistungen wäre im Hinblick auf die Rechtsstaatsgarantie und das Sozialstaatsprinzip sowie das Recht auf Eigentum zumindest bedenklich gewesen. Möglicherweise hätten sich auch Mehrbelastungen für die Sozialhilfeträger ergeben. Auf jeden Fall wären hiermit Härten für die Betroffenen verbunden gewesen, die so vermieden werden. Es erscheint mir wirklich nicht zumutbar, Menschen, die vielleicht schon in ihrem 8. oder 9. Lebensjahrzehnt stehen, auf die Möglichkeit zu verweisen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt, die sich aus der Weitergewährung der Rentenzusatzleistungen über das Jahr 2009 hinaus ergeben, halten sich zudem in vertretbaren Grenzen. Das Ziel, den Haushalt zu konsolidieren, wird hierdurch nicht gefährdet.

Ebenfalls zu begrüßen ist die Unterstützung der Zivilinternierten und -deportierten aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten jenseits von Oder und Neiße, wie sie ebenfalls Gegenstand des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen ist. Damit wird nunmehr endlich ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst und eine bislang „vergessene“ Opfergruppe in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich hierfür stets eingesetzt, zuletzt im Zusammenhang mit der Beratung des Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes. Ob die hierfür vorgesehenen Mittel ausreichen werden, bleibt abzuwarten. Die FDP-Bundestagsfraktion wird dies sehr genau im Auge behalten.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht darüber hinaus eine Einmalleistung für Kriegsgefangene und Geltungskriegsgefangene vor, die nach ihrer Gefangenschaft in die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bzw. Deutsche Demokratische Republik (DDR) heimkehrten. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht hierin ein überfälliges Symbol der Anerkennung und eine Geste der Wiedergutmachung gegenüber ostdeutschen Heimkehrern. Zu kritisieren ist allerdings, dass Mittel hierfür erst im Haushaltsjahr 2009 zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Kritik mag man als kleinlich abtun. Für uns ist sie das nicht. Im Hinblick auf das weit fortgeschrittene Alter der noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen hätte man sich hier eine großzügigere Lösung gewünscht.

Unsere weitere Kritik gilt dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Der eigentliche Beratungs- und Abstimmungsgegenstand ergibt sich nicht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27. Juni 2007, sondern aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 1. November 2007. Offensichtlich haben CDU/CSU und SPD so lange gebraucht, um sich auf eine halbwegs vertretbare Lösung zu verständen. Wofür die Koalition vier Monate braucht, soll die Opposition dann in vier Tagen nachvollziehen. Ordnungsgemäße Gesetzgebung sieht anders aus.

Noch schlechter als den Oppositionsfraktionen ergeht es den Beschäftigten der Heimkehrerstiftung. Diese werden bis zum heutigen Tage darüber im Unklaren gelassen, wo sie ab dem 1. Januar 2008 ihren Dienst versehen dürfen. Im Gesetzentwurf heißt es lapidar: „Das Stiftungspersonal soll vom Bund übernommen werden.“. Was dies genau heißt, konnte die Bundesregierung auch auf meine Nachfrage hin nicht mitteilen. In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage vom 23. Oktober 2007 heißt es sogar, die „Absichtserklärung einer Personalübernahme entbinde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimkehrerstiftung nicht davon, sich bereits jetzt und auch in Zukunft zusätzlich selbst aktiv um eine berufliche Tätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu bemühen“. Eine Informationsveranstaltung über die künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten werde voraussichtlich im Dezember 2007 durchgeführt werden. So sollte man mit Beschäftigten nicht umgehen. Ein Dienstherr, der sich so verhält, wird seiner Fürsorgepflicht nicht gerecht und setzt die Motivation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leichtfertig aufs Spiel. Die FDP-Bundestagsfraktion kritisiert dies nachdrücklich und fordert die Bundesregierung auf, nunmehr endlich Klarheit zu schaffen und das Versprechen, das Personal zu übernehmen, unverzüglich einzulösen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf unter diesen Umständen nicht zustimmen kann, sondern sich der Stimme enthalten wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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