Dr. Max Stadler Archiv Reden


Rede vom 23.04.2009

Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus

Der heute zu beratende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Rates vom 23. Juni 2008 geht auf den sogenannten Prümer Vertrag zurück. Dieser Vertrag ist durch ein entsprechendes Vertragsgesetz in das deutsche Recht transformiert worden. Damals hat sich die FDP der Stimme enthalten. Die Gründe, die seinerzeit dafür maßgeblich gewesen sind, gelten weiter fort. Deshalb ist die Haltung der FDP zur heute vorliegenden Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag und zu weiteren Folgeänderungen unverändert.

Der Ratsbeschluss vom 23. Juni 2008, der mit dem heutigen Gesetz umgesetzt werden soll, entspricht nämlich im Wesentlichen dem Inhalt des Vertrages selbst.

Den Vertrag hat die FDP im Grundsatz begrüßt, weil damit eine verbesserte internationale Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Arbeit in der Europäischen Union zum Zwecke der Gefahrenabwehr, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität beabsichtigt war.

Allerdings haben mehrere Einzelpunkte nicht die Zustimmung der FDP gefunden. Wir haben kritisiert, dass die Anforderungen für die Übermittlung von DNA-Daten nicht ausreichend definiert worden sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei nicht vollständig beachtet worden. Die Rechtsschutzmöglichkeiten der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind nicht ausreichend ausgestaltet worden. Nach wie vor gibt es übrigens auch keine zufriedenstellenden Kontrollrechte des EU-Parlaments bezüglich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit.

Ferner hat die FDP damals kritisiert, dass dem Vertrag von Prüm auch andere, sogar außereuropäi-sche Staaten beitreten können, deren Datenschutzniveau nicht hinreichend ist.

Es ist klar, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen Rechtstechnik betrifft, gleichwohl kann man nicht darüber hinweggehen, dass Ausgangspunkt hierfür eben der Vertrag von Prüm ist, der in seiner konkreten Ausgestaltung trotz grundsätzlich richtiger Zielsetzung von der FDP nicht mitgetragen werden konnte.

Deshalb ist es folgerichtig, dass sich unsere Fraktion auch bei dem jetzt zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der Stimme enthält.


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