"Rechtsklarheit und Transparenz schaffen - Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften bundesrechtlich eindeutig normieren" - Antrag der Grünen (BT-Drs. 16/11826)
Dieser Antrag der Grünen betrifft ein berechtigtes Anliegen und verdient daher Unterstützung. Allerdings ist das Thema keineswegs neu. Vielmehr hatte die FDP-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag „Gegen Geheimniskrämerei – Entscheidungen kommunaler Gesellschaften transparent gestalten“ (BT– Drucksache 16/395) längst dem Hohen Haus und der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, eine Lösung im Sinne von mehr Transparenz bei den Beratungen und Entscheidungen der Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen herbeizuführen.
CDU/CSU und SPD waren leider seinerzeit nicht bereit, sich dem Thema ernsthaft zu stellen, und auch die heutigen Antragsteller, die Grünen, ließen es an echter Unterstützung mangeln; sie enthielten sich beim FDP-Antrag der Stimme.
Es sei den Grünen aber nachgesehen, dass sie im Wege des Antragsrecyclings das von der FDP eingebrachte Anliegen erneut aufgreifen; schließlich geht es ja um eine gute Sache. Wenn die Koalitionsfraktionen aber so wenig Interesse an dem Thema zeigen wie bei den damaligen Debatten, befürchte ich, dass wieder kein Fortschritt erreicht werden wird.
Ich musste mir ja seinerzeit entgegenhalten lassen, es handle sich um ein Passauer Sonderproblem und es bestehe keinerlei Handlungsbedarf. Der Antrag der Grünen zeigt, dass zumindest diese Fraktion Handlungsbedarf sieht.
Zu Recht! Auf der kommunalen Ebene bewegt es viele Bürgerinnen und Bürger sehr, dass sie über Beratungen und Entscheidungen der Aufsichtsgremien kommunaler GmbH’s oder AG’ in gleicher Weise informiert werden möchten wie über die Sitzungen der „normalen“ kommunalen Gremien. Es muss möglich sein, dass es in der Aufsichtsratssitzung einer kommunalen GmbH einen öffentlichen Teil gibt wie in jeder Stadtratssitzung auch, und einen nichtöffentlichen Teil bezüglich derjenigen Punkte, bei denen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
Das Kommunalrecht sieht die grundsätzliche Öffentlichkeit von Sitzungen vor, das Gesellschaftsrecht dagegen die Nichtöffentlichkeit. Wenn es so ist, dass als Bundesrecht das Gesellschaftsrecht vorgeht, fehlt ein Stück Transparenz, es fehlt ein Stück demokratischer Diskussionskultur und demokratischer Kontrolle.
Die Vorschriften, die für private Gesellschaften gedacht sind, passen eben auf die kommunalen Gesellschaften nicht vollständig.
Ob man sich mit allgemeinen Grundsätzen über das Nichtöffentlichkeitsgebot des Gesellschaftsrechts hinwegsetzen darf, ist juristisch umstritten. Den Akteuren in den Kommunen sollten wir eine solche Rechtsunsicherheit nicht länger zumuten.
Ohne großen Aufwand könnte der Deutsche Bundestag Rechtsklarheit im Sinne von mehr Transparenz schaffen. Ich fordere CDU/CSU und SPD auf, dieses Thema nicht länger zu ignorieren. Zeigen Sie, dass Sie nicht abgehoben sind, sondern auch hier in Berlin Probleme aus den Kommunen wahrnehmen und lösen.
Die FDP tritt klar für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ein und kämpft weiter für den Vorrang des Öffentlichkeitsgrundsatzes.