Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Bundesrat - 882. Sitzung - 15. April 2011

Ich erteile das Wort Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der ersten Stufe der Insolvenzrechtsreform werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Sanierung notleidender Unternehmen entscheidend verbessert. Damit werden volkswirtschaftliche Werte erhalten und Arbeitsplätze gesichert. Das sind die Hauptziele dieses wichtigen Gesetzes. Dazu schlagen wir vor allem folgende Maßnahmen vor:

Erstens. Wir stärken den Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters. Die bereits heute in der Insolvenzordnung vorgesehene Einbeziehung der Gläubiger in das Verfahren kommt derzeit zu spät und muss daher vorgezogen werden. Dies soll über den vorläufigen Gläubigerausschuss erfolgen.

Zweitens. Wir bauen das Insolvenzplanverfahren aus, indem wir die Anteilsinhaber des insolventen Unternehmens einbeziehen und Verfahrenshindernisse beseitigen. So werden Sanierungsanreize gesetzt.

Drittens. Die Eigenverwaltung wird vereinfacht. Damit wird den Unternehmern die Furcht vor einem Kontrollverlust nach dem Insolvenzantrag genommen. Die Eigenverantwortung ist schon ein durchaus erfolgreiches Instrument, wird aber bisher zu selten genutzt. Das wollen wir ändern.

Alle diese Maßnahmen sollen zu einer früheren Antragstellung führen, wenn die Vermögenswerte des Unternehmens noch nicht vollständig aufgezehrt sind und daher noch Sanierungschancen bestehen.

Über diese Ziele besteht, wie ich der Debatte entnommen habe, offenkundig Einigkeit. Dennoch befasst sich der Bundesrat heute mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen.

Ich möchte mich nur dem Thema widmen, das in der Debatte besonders genannt worden ist, nämlich der umstrittenen stärkeren Konzentration der Insolvenzgerichte. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse zielt hier auf Beibehaltung des Status quo ab. Dazu haben Herr Minister Busemann und Frau Senatorin von der Aue durchaus beachtliche Argumente vorgetragen, etwa das Argument der kurzen Wege und der Bürgernähe.

Allerdings liegt auch einiges in der anderen Waagschale. Wir meinen, dass eine gesteigerte Konzentration eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der fachlichen Kompetenz der Insolvenzgerichte darstellt, gerade im Hinblick auf die beabsichtigten Sanierungen. Zudem betrifft die Neuregelung nur ein Drittel der bestehenden Landgerichtsbezirke. In den übrigen Bezirken wurde bereits eine ausreichende Konzentration vorgenommen, und zwar, wie Herr Minister Martens dargelegt hat, durchaus mit guten Erfahrungen und somit mit Erfolg.

Für heute möchte ich es bei wenigen Argumenten zu einem Detailpunkt belassen.

Meine Damen und Herren, die Aussichten, dass Deutschland gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgeht, stehen glücklicherweise gut. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist zuletzt dank des kräftigen Aufschwungs stark gesunken. Die Zahl der insolvenzbedingten Arbeitsplatzverluste ist erfreulicherweise zurückgegangen. Diese wichtige und erfreuliche Entwicklung sollten wir unterstützen,  indem wir die heute zu diskutierende erste Stufe der Insolvenzrechtsreform der Bundesregierung zügig in Kraft setzen. – Vielen Dank.

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